Unangenehme Online- Begegnungen: das Grooming

Als Elternteil muss ich daran denken, dass mein Kind im Internet ggf. mit unbekannten Personen in Kontakt treten kann. Eines der Risiken, mit denen es konfrontiert sein kann, ist das Grooming.

Als Elternteil muss ich daran denken, dass mein Kind im Internet ggf. mit unbekannten Personen in Kontakt treten kann. Eines der Risiken, mit denen es konfrontiert sein kann, ist das Grooming.

Grooming, was ist das?

Der Kontakt oder Kontaktversuch mit Kindern und Jugendlichen, die die sexuelle Mündigkeit von 16 Jahren noch nicht erreicht haben, um eine Beziehung zu ihnen aufzubauen, ein sexuelles Vergnügen zu erlangen oder eine Beziehung mit sexuellem Charakter einzugehen.

Wie kommt es zu einer Begegnung?

In den meisten Fällen kann eine Person zunächst versuchen, über eine Online-Plattform mit einem Kind in Kontakt zu treten. Diese Person kann beispielsweise ihre Identität beibehalten oder sich auch als eine Person im Alter des Kindes ausgeben.

Aufbau des Vertrauens:

Die Person kann versuchen, ein Vertrauensverhältnis mit dem Kind aufzubauen.

Sie kann z. B.:

  • Fragen zu Themen stellen, die das Kind interessieren.
  • gemeinsame Interessen finden und die Beziehung darauf aufbauen.
  • das Kind ausfragen, um zu erfahren, wie es sich fühlt, sich bemühen herauszufinden, ob es Schwierigkeiten mit seinen Freundschaften oder in der Beziehung zu seinen Eltern hat.
  • wenn das Kind Schwierigkeiten hat, sein Unwohlsein erkennen und Mitgefühl vortäuschen.
  • die Rolle einer Vertrauensperson einnehmen.

Sobald Vertrauen aufgebaut und eine freundschaftliche Beziehung oder gar eine Liebesbeziehung entstanden ist, kann die Person versuchen, intimere Fragen anzusprechen.

Beispielfragen:

  • Schläfst du gerne nackt?
  • Hast du schon einmal jemanden geküsst?
  • Trägst du BHs/Strings?
  • Bist du behaart?
  • Wachsen deine Brüste?
  • Hast du deinen Penis schon einmal gemessen?

Wenn das Kind sich sicher fühlt und seine Wachsamkeit nachlässt, kann die Person versuchen, Forderungen zu stellen, die noch weitergehen, und:

  • das Kind bitten, intime Fotos zu schicken.
  • ihm Fotos von seinen eigenen Genitalien schicken.
  • ein Online-Treffen vereinbaren (z. B. ein Treffen per Video).
  • ein persönliches Treffen vorschlagen.

Ich mache mir zu Recht Sorgen, wenn mein Kind:

  • immer mehr Zeit im Internet verbringt und andere Aktivitäten vernachlässigt.
  • weniger Zeit mit seinen Freund:innen verbringt.
  • häufig mit einer Person spricht, die ich nicht kenne.
  • das Bild auf seinem Bildschirm schnell wechselt, wenn ich in seiner Nähe bin.
  • Post, Pakete oder Telefonanrufe von Personen erhält, die ich nicht kenne.
  • über Geld, das ich ihm nicht gegeben habe, oder Kleidung und Accessoires, die ich ihm nicht gekauft habe, verfügt.
  • häufig in der Schule fehlt.
  • nachlassende schulische Leistungen hat.
  • aggressiv wird.
  • sich isoliert und verschliesst.
  • ein geringes Selbstwertgefühl zeigt.

Ich glaube, dass mein Kind Opfer von Grooming ist. Was kann ich tun?

  • Ich spreche mit meinem Kind über meine Ängste und Sorgen.
  • Ich bitte es um umfassendere Informationen über die Beziehung, die es pflegt.
  • Ich höre ihm zu, ohne zu urteilen.
  • Ich bitte es, den Austausch mit dieser Person einsehen zu können.
  • Ich erinnere mich daran, dass das Gesetz mein Kind je nach Sachlage schützen kann.
  • Mit seiner Zustimmung sammle und speichere ich Beweise (Fotos oder Screenshots der Profile der Person und meines Kindes sowie des Gesprächsverlaufs).
  • Ich kann mich telefonisch mit der nächstgelegenen Polizeidienststelle in Verbindung setzen und den Fall melden.
  • Gemäss den Ratschlägen der Polizei:
    • gehe ich mit den Beweisen in Begleitung meines Kinders oder allein zur Polizeiwache.
    • erstatte ich Anzeige.
    • melde ich das Konto der Person und lasse es sperren.

Was mir dabei helfen kann, meinem Kind zur Seite zu stehen

  • Ich mache mir bewusst, dass es ein Opfer ist. Schuldzuweisungen sind nicht zweckdienlich und vermitteln ihm nicht das nötige Vertrauen, um mit mir zu reden und mir möglichst viele Informationen zu geben.
  • Ich bin mir bewusst, dass es für mein Kind schwierig sein kann, sich damit abzufinden, eine Freundschafts- oder gar Liebesbeziehung, die es für echt und aufrichtig hielt, beenden zu müssen.
  • Ich nehme mir die Zeit, meinem Kind zu erklären, dass
    • das, was die Person tut, rechtswidrig ist und wir uns deshalb an die Polizei wenden;
    • das Gesetz dazu da ist, es zu schützen.
  • Ich biete meinem Kind psychologische Unterstützung an.

Was sagt das Schweizer Recht?

Auf diese Gesetzesartikel können Sie sich insbesondere bei der Einreichung einer Beschwerde stützen:

  • Sexuelle Handlungen mit Kindern, Art. 187 StGB
  • Pornografie, Art. 197 Abs. 1, 3, 4 oder 5 StGB
  • Drohung, Art. 180 Abs. 1 StGB
  • Nötigung, Art. 181 StGB
  • Erpressung, Art. 156 StGB