Mobbing und Cybermobbing unter Schülern

Mobbing unter Schülern kann im Alltag vorkommen, sobald mein Kind mit anderen Jugendlichen interagiert. Dies ist beispielsweise in der Schule, im ausserschulischen Bereich oder auch auf dem Schulweg der Fall. Es handelt sich um wiederholte Angriffe wie Spott, Beleidigungen, Demütigungen, Schubsen, Schlagen, Ausgrenzen usw. Mobbing ist ein Gruppenphänomen, das über einen längeren Zeitraum hinweg auftritt. Das Opfer ist isoliert und nicht in der Lage, sich zu wehren.

Mobbing unter Schülern kann im Alltag vorkommen, sobald mein Kind mit anderen Jugendlichen interagiert. Dies ist beispielsweise in der Schule, im ausserschulischen Bereich oder auch auf dem Schulweg der Fall. Es handelt sich um wiederholte Angriffe wie Spott, Beleidigungen, Demütigungen, Schubsen, Schlagen, Ausgrenzen usw. Mobbing ist ein Gruppenphänomen, das über einen längeren Zeitraum hinweg auftritt. Das Opfer ist isoliert und nicht in der Lage, sich zu wehren.

Cybermobbing

Die Nutzung digitaler Tools führt zu einer breiteren und schnelleren Verbreitung ohne Orts- und Zeitbeschränkung (24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche), wodurch das Phänomen des Mobbings verstärkt wird.

Mobbing und Cybermobbing können schwerwiegende Folgen für die physische und psychische Gesundheit eines Kindes haben.

Ich unterstütze mein Kind:

  • Ich mache meinem Kind deutlich, dass es sich jederzeit an mich wenden kann.
  • Ich rate ihm, darüber nachzudenken, an welche vertrauenswürdigen Erwachsenen es sich wenden kann (Lehrer:innen, Mitarbeitende des schulärztlichen Dienstes, Schulpsycholog:innen usw.).
  • Ich erkläre ihm, dass es nicht für die Hänseleien verantwortlich ist, denen es sich ggf. ausgesetzt sieht.
  • Ich zeige ihm meine Unterstützung. Ich bin da, um es zu beschützen, sofern es Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt ist.

Ich mache mir zu Recht Sorgen, wenn mein Kind:

  • immer zu spät zum Unterricht kommt. Vielleicht versucht es, Mitschülern auf dem Schulhof oder in den Gängen aus dem Weg zu gehen.
  • sich nicht mehr an schulischen und ausserschulischen Aktivitäten beteiligen möchte.
  • häufig in der Schule fehlt.
  • nachlassende schulische Leistungen hat.
  • häufig Kopf- oder Bauchschmerzen hat.
  • an Schlafmangel leidet.
  • eine Essstörung hat.
  • aggressiv wird.
  • sich isoliert und verschliesst.
  • ein geringes Selbstwertgefühl zeigt.

Mein Kind ist Opfer von Mobbing/Cybermobbing. Was kann ich tun?

  • Ich bitte es, mir die Lage zu beschreiben, in der es sich befindet.
  • Ich höre ihm zu, ohne zu urteilen.
  • Ich bitte es, alle Nachrichten, Fotos oder Videos, die es im Internet betreffen, einsehen zu dürfen.
  • Ich informiere seine Lehrer:innen und die Schulleitung über die Lage, damit sie so schnell wie möglich geklärt und ausgeräumt wird.
  • Ich erinnere mich daran, dass das Gesetz mein Kind je nach Sachlage schützen kann.
  • Mit dem Einverständnis meines Kindes sammle und speichere ich Beweismaterial (Fotos, Videos oder Screenshots von Nachrichten).
  • Ich kann mich telefonisch mit der nächstgelegenen Polizeidienststelle in Verbindung setzen und den Fall melden.
  • Gemäss den Ratschlägen der Polizei:
    • gehe ich mit den Beweisen in Begleitung meines Kindes oder allein zur Polizeiwache.
    • erstatte ich Anzeige.
    • melde ich den Inhalt und lasse das Konto der Mobber:innen sperren.

Was dabei helfen kann:

  • Ich mache mir bewusst, dass mein Kind Opfer ist. Schuldzuweisungen sind nicht zweckdienlich und vermitteln ihm nicht das nötige Vertrauen, um mit mir zu reden und mir möglichst viele Informationen zu geben.
  • Ich bin geduldig. Mein Kind braucht Zeit, um zu erzählen, was mit ihm passiert.
  • Ich biete meinem Kind psychologische Unterstützung an.

Wenn mein Kind Zeuge von Mobbing/ Cybermobbing wird:

  • Ich erkläre ihm, dass seine Rolle entscheidend ist und es den Erwachsenen ermöglichen kann, die Lage zu erkennen und sich darum zu kümmern.
    • Ich bitte es, mit mir zu sprechen oder sich einer erwachsenen Vertrauensperson in seiner Schule anzuvertrauen.
    • Ich fordere es auf, sich nicht an etwaigen Sticheleien zu beteiligen.
    • Ich ermutige es, seine Unterstützung für das Opfer zum Ausdruck zu bringen.
    • Wenn mein Kind Angst vor Vergeltungsmassnahmen hat oder in Anbetracht der Lage eine ablehnende Haltung zeigt, empfehle ich ihm, mit seinen Freunden darüber zu sprechen, um zu sehen, ob sie gemeinsam etwas unternehmen können.

Was sagt das Schweizer Recht?

Diese Gesetzesartikel könnten insbesondere bei Einreichung einer Beschwerde zitiert werden:

  • Zivilrechtlicher Persönlichkeitsschutz, Art. 28 Abs. 1 ZGB
  • Üble Nachrede, Art. 173 Abs. 1 StGB
  • Verleumdung, Art. 174 Abs. 1 und 2 StGB
  • Beschimpfung, Art. 177 Abs. 1 StGB
  • Drohung, Art. 180 Abs. 1 StGB