Schutz vor gewalttätigen oder pornografischen Inhalten

Wenn mein Kind einen Bildschirm benutzt, kann es mit gewalttätigen oder pornografischen Inhalten konfrontiert werden.

Wenn mein Kind einen Bildschirm benutzt, kann es mit gewalttätigen oder pornografischen Inhalten konfrontiert werden.

Dies kann auf verschiedene Art und Weisen geschehen:

  • in einer Nachricht (per E-Mail, Chat usw.).
  • bei einer Suche im Internet.
  • in sozialen Netzwerken.
  • wenn es ein Videospiel spielt oder sich eine Serie oder einen Film ansieht, deren Inhalt für sein Alter ungeeignet ist.

Ich bringe ihm bei, sich zu schützen:

  • Es ist wichtig, nicht auf einen Link zu klicken, den eine unbekannte Person per E-Mail, Chat oder in sozialen Netzwerken verschickt.
  • Bei einer Internetsuche können unangemessene Inhalte angezeigt werden, auch wenn die Suche kein gewalttätiges oder pornografisches Thema betrifft.
  • In sozialen Netzwerken kann es sein, dass anstössige Inhalte in seinem Newsfeed angezeigt werden (abonnierte elektronische Nachrichten im Internet).

Ich stehe ihm zur Seite:

  • Ich interessiere mich für Influencer und Themen, denen mein Kind im Internet und in sozialen Netzwerken folgt.
  • Ich mache ihm deutlich, dass es sich jederzeit an mich wenden kann, auch wenn ihm der Inhalt, den es gesehen hat, peinlich ist.
  • Ich rate ihm, darüber nachzudenken, an welche vertrauenswürdigen Erwachsenen es sich wenden kann (Lehrer:innen, Mitarbeitende des schulärztlichen Dienstes, Schulpsycholog:innen usw.).
  • Je nach Alter des Kindes richte ich eine Kindersicherung sein.

Ich erkläre ihm, warum es derartige Inhalte nicht teilen sollte:

  • Gewalttätige oder pornografische Inhalte könnten andere Menschen schockieren.
  • Derartige Inhalte können rechtswidrig sein. Ihr Besitz und ihre Weitergabe können kraft Gesetzes bestraft werden.
  • In der Schweiz ist mein Kind ab dem Alter von 10 Jahren auf gesetzlicher Grundlage für seine Handlungen verantwortlich.

Ich mache mir zu Recht Sorgen, wenn mein Kind:

  • immer mehr Zeit im Internet verbringt oder es im Gegenteil vermeidet, sich einzuloggen.
  • häufig in der Schule fehlt.
  • nachlassende schulische Leistungen hat.
  • häufig Kopf- oder Bauchschmerzen hat.
  • Schlafmangel hat.
  • aggressiv wird.
  • sich isoliert und verschliesst.

Mein Kind wird mit gewalttätigen oder pornografischen Inhalten konfrontiert. Was kann ich tun?

  • Ich höre ihm zu und ermutige es zum Reden.
  • Ich helfe ihm zu verstehen, was es gesehen hat, und beruhige es:
    • Ich ermögliche es ihm, seine Gefühle auszudrücken. Mein Kind kann Angst, Furcht, Ekel, Scham usw. empfinden.
    • Ich verurteile es nicht.
    • Ich gebe ihm Erklärungen, die seinem Alter und Sprachniveau entsprechen. Je jünger es ist, desto einfacher sollten die gewählten Wörter sein.
    • Ich gebe meinem Kind allgemeine Erklärungen und lasse es Fragen formulieren, damit es erkennen kann, was ihm fragwürdig erscheint oder Sorgen bereitet.

Was sagt das Schweizer Recht?

  • Gewaltdarstellungen, Art. 135 Abs. 1 und 2 StGB
  • Pornografie, Art. 197 Abs. 1 StGB